RS OGH 1951/10/23 Ss174/51

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Veröffentlicht am 23.10.1951
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Norm

StVO §3 B1l

Rechtssatz

Je stärker die Verkehrslage auf der Fahrbahn die Aufmerksamkeit des Fahrers in Anspruch nimmt, desto mehr tritt seine Verpflichtung zur Beobachtung des durch Bordstein abgesetzten Gehweges zurück, zumal wenn sich auf dem Gehweg nichts besonderes Alarmierendes begibt. Wann darf er auf der Fahrbahn äußerst rechts fahren?

RS U OLG Köln (D) 1951/10/23 Ss 174/51 Veröff: NJW 1952,156

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1951:RS0104758

Dokumentnummer

JJR_19511023_AUSL000_0000SS00174_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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