Norm
StVO §3 B1lRechtssatz
Je stärker die Verkehrslage auf der Fahrbahn die Aufmerksamkeit des Fahrers in Anspruch nimmt, desto mehr tritt seine Verpflichtung zur Beobachtung des durch Bordstein abgesetzten Gehweges zurück, zumal wenn sich auf dem Gehweg nichts besonderes Alarmierendes begibt. Wann darf er auf der Fahrbahn äußerst rechts fahren?
RS U OLG Köln (D) 1951/10/23 Ss 174/51 Veröff: NJW 1952,156
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1951:RS0104758Dokumentnummer
JJR_19511023_AUSL000_0000SS00174_5100000_001