Norm
EO §7 BeRechtssatz
Auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches über einen bestimmten Geldbetrag mit Brotpreisklausel kann der infolge von Preiserhöhungen sich ergebende Mehrbetrag erst nach Erlangung eines entsprechenden Exekutionstitels im Exekutionswege durchgesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0001092Dokumentnummer
JJR_19511031_OGH0002_0030OB00603_5100000_001