Vgl aber; Beisatz: Kann auf eine gemeinsame Verpflichtung (künftiger) Wohnungseigentümer durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten nicht ohne weiters angewendet werden. (T2)
Vgl; Beisatz: Erteilen (zwei) schlichte Miteigentümer eines Hauses einen Werkauftrag, dann ist die Annahme solidarischer Haftung der Auftraggeber gerechtfertigt. (T3)