Norm
JN §60 Abs4Rechtssatz
Eine Änderung der Bewertung des Streitgegenstandes während des Verfahrens ist nicht zulässig. Die Behauptung, die Wertangabe in der Klage wäre nur als Grundlage für die Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren gedacht gewesen, ist unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0046575Dokumentnummer
JJR_19511128_OGH0002_0030OB00653_5100000_001