Norm
Geo §37Rechtssatz
Wurde die Berufung zwar an das Berufungsgericht adressiert, ist sie jedoch bei der vereinigten Einlaufstelle des Erstgerichtes und des Berufungsgerichtes innerhalb der Berufungsfrist eingelangt und ist das Erstgericht sowie dessen Aktenzeichen der Berufung zu entnehmen, so ist sie rechtzeitig erhoben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0041705Dokumentnummer
JJR_19511203_OGH0002_0020OB00711_5100000_001