Norm
AußStrG §2 Abs2 Z5 F1Rechtssatz
Die Verletzung des gleichen rechtlichen Gehörs begründet auch im Außerstreitverfahren eine Nichtigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0005982Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.09.2012