Norm
ZPO §396 BRechtssatz
Ein Versäumungsurteil ist, wenngleich in abweisendem Sinn, auch dann zu fällen, wenn die Klage nicht schlüssig ist. Eine Erstreckung der Tagsatzung aus diesem Grunde oder eine Ergänzung der Klagsangaben oder Verbesserung des Klagebegehrens ist nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0040801Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018