Norm
ABGB §905 IIBRechtssatz
Bei Einzahlungen auf ein Postscheckkonto ist die Rechtzeitigkeit der Zahlung, gleichgültig ob sie mit Erlagschein mit oder ohne eingedrückter Kontonummer (grünem oder grauem Erlagschein) vorgenommen wurde, nach dem Tage der Einzahlung beim Postamt und nicht der Gutschrift auf dem Konto zu beurteilen, weil Geldschulden Schickschulden sind. (SZ 15/153).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0017686Dokumentnummer
JJR_19511228_OGH0002_0020OB00527_5100000_001