RS OGH 1951/12/28 2Ob520/51

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Veröffentlicht am 28.12.1951
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Norm

AngG §27 D

Rechtssatz

Es begründet einen Entlassungsgrund, wenn die Verkäuferin einer Milchabgabestelle Vollmilch verkauft, die sie vorsätzlich mit Magermilch verdünnt hat, nicht jedoch wenn sie dies nur aus Fahrlässigkeit getan hat.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 520/51
    Entscheidungstext OGH 28.12.1951 2 Ob 520/51

Schlagworte

SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Strecken, Verdünnung, Mischen, Vorsatz, Versehen, Verschulden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0029255

Dokumentnummer

JJR_19511228_OGH0002_0020OB00520_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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