Norm
AngG §27 DRechtssatz
Es begründet einen Entlassungsgrund, wenn die Verkäuferin einer Milchabgabestelle Vollmilch verkauft, die sie vorsätzlich mit Magermilch verdünnt hat, nicht jedoch wenn sie dies nur aus Fahrlässigkeit getan hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Strecken, Verdünnung, Mischen, Vorsatz, Versehen, VerschuldenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0029255Dokumentnummer
JJR_19511228_OGH0002_0020OB00520_5100000_001