RS OGH 1952/1/16 1Ob21/52, 3Ob489/60, 3Ob163/98m, 3Ob143/98w, 3Ob188/02x, 5Ob41/09d, 3Ob20/14h

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Veröffentlicht am 16.01.1952
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Norm

EO §10 B
EO §35
EO §36 Abs1 Z1

Rechtssatz

Im Rechtsstreit über eine Klage nach § 10 EO ist der im Exekutionstitel zugrunde liegende materielle Anspruch nicht neuerlich zu prüfen. Einwendungen gegen den Anspruch kann der Verpflichtete auch dann mittels Oppositionsklage geltend machen, wenn sie sich auf Umstände stützen, die vor Schluss der Verhandlung erster Instanz in dem Verfahren über die Klage nach § 10 EO eingetreten sind. Einwendungen nach § 36 Abs 1 Z 1 EO sind im Rechtsstreite nach § 10 EO jedoch beachtlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000420

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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