Norm
ABGB §271Rechtssatz
Der für einen Rechtsstreit über die Bestreitung der ehelichen Geburt für das beklagte Kind bestellte Kollisionskurator kann nicht sein Honorar aus dem Titel des Schadenersatzes von der Mutter des Kindes im Hinblick auf deren Ehebruch als Schadensursache begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0049113Dokumentnummer
JJR_19520123_OGH0002_0010OB00066_5200000_001