Norm
AußStrG §126 Abs1 BRechtssatz
Ist es zweifelhaft, ob eine hinsichtlich ihrer Echtheit unbestrittene letztwillige Verfügung ein Testament oder ein Kodizill darstellt, so ist die Klägerrolle den gesetzlichen Erben zuzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0008050Dokumentnummer
JJR_19520130_OGH0002_0020OB00061_5200000_002