Norm
ABGB §1425 VCRechtssatz
Das Auftreten mehrerer Forderungsprätendenten berechtigt den Schuldner nicht zum gerichtlichen Erlag, wenn die konkurrierenden Ansprüche offenkundig unbegründet sind und dies für den Schuldner, vor allem wenn er rechtskundig ist, leicht erkennbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0033644Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2020