Norm
ABGB §879 CIImRechtssatz
Ein nicht dem Mietengesetz, wohl aber den Preisregelungsvorschriften unterliegender Mietvertrag ist zur Gänze nichtig, wenn er eine Wertsicherungsklausel für den Mietzins enthält, die nicht preisbehördlich genehmigt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024510Dokumentnummer
JJR_19520130_OGH0002_0010OB00049_5200000_001