RS OGH 1952/2/21 4ZR120/51

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Veröffentlicht am 21.02.1952
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Norm

EheG §38

Rechtssatz

Eine auf arglistige Täuschung durch den anderen Ehegatten gestützte Klage auf Aufhebung der Ehe ist eine unzulässige Rechtsausübung, wenn sich aus dem Gesamtverhalten des Klägers ergibt, daß er die Aufhebung der Ehe allein deswegen erstrebt, um sich einer anderen Person zuwenden zu können, und sich auf die arglistige Täuschung nur als willkommener Vorwand beruft, um dieses Ziel zu erreichen. Veröff: NJW 1952,701

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103314

Dokumentnummer

JJR_19520221_AUSL000_0040ZR00120_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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