Norm
ABGB §547Rechtssatz
Vor der Einantwortung können nicht die Erben, sondern nur die Verlassenschaft auf Leistung eines Legates geklagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012283Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.03.2011