RS OGH 1952/3/10 2Ob203/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1952
beobachten
merken

Norm

ZPO §57
ZPO §182

Rechtssatz

Wenn der Beklagte seinen Antrag auf Sicherheitsleistung für Prozeßkosten damit begründet, "daß die Klägerin im Auslande sei", hat der Erstrichter ihn zunächst zu einer bestimmten Erklärung aufzufordern, nicht aber sogleich eine aktorische Kaution aufzuerlegen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 203/52
    Entscheidungstext OGH 10.03.1952 2 Ob 203/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0036293

Dokumentnummer

JJR_19520310_OGH0002_0020OB00203_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten