Norm
EO §289Rechtssatz
Wenn in einer einstweiligen Verfügung die gerichtliche Verwahrung von Gegenständen angeordnet und die gefährdete Partei zum Verwahrer bestellt wird, kann mit Rekurs die Bestellung eines anderen Verwahrers begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0003788Dokumentnummer
JJR_19520319_OGH0002_0010OB00259_5200000_001