Norm
ZPO §59Rechtssatz
Der Antrag auf Sicherheitsleistung für Prozeßkosten kann nach der ersten Tagsatzung auch dann nicht mehr gestellt werden, wenn der Beklagte erst später erfahren hat, daß der Kläger Ausländer ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0036053Dokumentnummer
JJR_19520319_OGH0002_0010OB00223_5200000_001