Norm
StVO §6Rechtssatz
Von einem Kraftfahrer kann nach Lage des Einzelfalles verlangt werden, daß er vor einem unbewachten und ungesicherten Bahnübergng sein Rundfunkgerät abschaltet und ein Einfahrtssignal der Bahn, das im Bereich des Bahnüberganges steht, beachtet.
Veröff: NJW 1952,713
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103541Dokumentnummer
JJR_19520320_AUSL000_004STR00892_5100000_001