Norm
ABGB §312Rechtssatz
Die Nutzung eines Grundstückes durch Einsammeln von Streu und Bruchästen kann nicht zur Ersitzung des Eigentumsrechtes führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0010126Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.08.2010