Norm
EO §7 Abs1 BdIIARechtssatz
Auf Grund eines Vergleiches, in dem eine Partei die Verpflichtung übernahm, eine Zaun "dergestalt zu errichten, daß es ihren Hühnern und sonstigen Haustieren unmöglich gemacht wird, in den Garten der anderen Partei einzudringen", kann mangels genauer Bezeichnung der zu erbringenden Leistung nicht Exekution geführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000894Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012