Norm
ZPO §405 GRechtssatz
Wurde die Geltendmachung der Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die Bestimmung des § 405 ZPO im Berufungsverfahren unterlassen, so kann die Revision nicht mehr auf diesen Umstand gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0041124Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.12.2014