Norm
EO §3 IIIDRechtssatz
Das über den Exekutionsantrag entscheidende Gericht hat nicht mehr zu prüfen, ob es sich eine Konkursforderung handelt und deshalb die Masse nicht zur begehrten Leistung hätte verurteilt werden sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000056Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2011