Norm
StPO §267 BRechtssatz
Identität der Tat: Wurde dem Angeklagten die fahrlässige Herbeiführung des Todes eines Menschen durch Unterlassung der Warnung, das Gerät dessen Betrieb lebensgefährlich war - in Gebrauch zu nehmen, zur Last gelegt, so wird die Anklage nicht überschritten, wenn das Gericht die Fahrlässigkeit des Angeklagten in der Unterlassung der Absperrung des Gerätes erblickt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0098738Dokumentnummer
JJR_19520422_OGH0002_0050OS00208_5200000_001