RS OGH 1952/4/23 1Ob326/52

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Veröffentlicht am 23.04.1952
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Norm

ZPO §503 C2a

Rechtssatz

Eine Umwürdigung der Beweise ohne Wiederholung der vom Erstgericht unmittelbar aufgenommenen Beweise ist unzulässig. Doch kann das Berufungsgericht auf Grund einer vom Erstgericht bereits verwerteten Zeugenaussage auch ohne Beweiswiederholung einzelne ergänzende Feststellungen treffen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 326/52
    Entscheidungstext OGH 23.04.1952 1 Ob 326/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0043078

Dokumentnummer

JJR_19520423_OGH0002_0010OB00326_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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