Norm
ABGB §879 BIIgRechtssatz
Die zwischen Bestandgeber und Bestandnehmer getroffene Vereinbarung hinsichtlich des Ausschlusses von Gegenforderungen jeder Art gegen die Mietzinsforderung ist nicht sittenwidrig und daher wirksam (siehe auch 3 Ob 441/51).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0016643Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008