Norm
WWG §17Rechtssatz
Hat die Kommission für den Wohnhauswiederaufbau eine Abweichung vom ursprünglichen Bestande genehmigt (Bau einer Waschküche an Stelle eines Magazins) und für den abweichend geplanten Bau Fondshilfe gewährt, so besteht keine Anbietungspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0082722Dokumentnummer
JJR_19520425_OGH0002_0030OB00251_5200000_002