Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Der Eigentümer und Fahrer eines Traktors, der über Auftrag des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebes, der selbst die Oberleitung des Einführens von Heu in einen Stadel in der Hand behält, die bei Einfahrt in den Tennenboden notwendigen Anordnungen zu treffen hat, ist hinsichtlich eines sich hiebei ereignenden Betriebsunfalles nicht als Arbeiteraufseher anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0085347Dokumentnummer
JJR_19520507_OGH0002_0010OB00383_5200000_001