Norm
ZPO §411 Abs1 DRechtssatz
Die Entscheidung über den Bestand oder Nichtbestand einer vom Beklagten zur Kompensation geltend gemachten Gegenforderung begründet bis zur Höhe des Betrages, mit dem aufgerechnet wurde, die Rechtskrafteinrede, auch wenn ein diesbezüglicher Ausspruch nur in den Gründen und nicht im Spruch der Entscheidung enthalten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0041281Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.05.2020