Norm
ZPO §519 Z2 CRechtssatz
Gegen den Beschluß des Berufungsgrichtes, mit welchem das Verfahren erster Instanz einschließlich der Klagszustellung (ohne Zurückweisung der Klage) für nichtig erklärt wird, ist ein Rekurs unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0043885Dokumentnummer
JJR_19520521_OGH0002_0020OB00415_5200000_001