Norm
ABGB §918 Ib6Rechtssatz
Gegen unzweckmäßige Arbeiten des zur Ausführung eines Werkes verpflichteten Unternehmers ist der Besteller nur im Rahmen des § 1299 ABGB geschützt, er kann aber nicht deshalb vom Werkvertrag zurücktreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024333Dokumentnummer
JJR_19520528_OGH0002_0020OB00198_5200000_001