Norm
ABGB §804Rechtssatz
Die zivile Einantwortungswirkung tritt nicht bereits mit der Fassung des Einantwortungsbeschlusses, sondern frühestens erst ab Zustellung ein. Daher kann der Noterbe bis zur Zustellung der Einantwortungsurkunde die Inventarisierung und Absonderung des Nachlasses verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0008350Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.08.2014