Norm
ABGB §339Rechtssatz
Wenn der Endbeschluß eine Besitzstörung durch dauernde Absperrung der Gaszufuhr feststellt und das Gebot enthält, sich "jeder weiteren derartigen Störung zu enthalten" so kann in der Absperrung der Gaszufuhr nur während der Nachtstunden nicht bereits eine neuerliche Übertretung des gerichtlichen Gebotes erblickt werden. Die Exekutionsführung auf Grund des Endbeschlusses zur Verhinderung dieser Störung ist daher nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000497Dokumentnummer
JJR_19520604_OGH0002_0020OB00263_5200000_001