RS OGH 1952/6/4 2Ob263/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.1952
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Norm

ABGB §339
EO §7 Ba
ZPO §459

Rechtssatz

Wenn der Endbeschluß eine Besitzstörung durch dauernde Absperrung der Gaszufuhr feststellt und das Gebot enthält, sich "jeder weiteren derartigen Störung zu enthalten" so kann in der Absperrung der Gaszufuhr nur während der Nachtstunden nicht bereits eine neuerliche Übertretung des gerichtlichen Gebotes erblickt werden. Die Exekutionsführung auf Grund des Endbeschlusses zur Verhinderung dieser Störung ist daher nicht zulässig.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 263/52
    Entscheidungstext OGH 04.06.1952 2 Ob 263/52
    SZ 25/220

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000497

Dokumentnummer

JJR_19520604_OGH0002_0020OB00263_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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