Norm
ZPO §503 Z2 C2cRechtssatz
Das Berufungsgericht verletzt das Prinzip der Unmittelbarkeit des Verfahrens, wenn es sich mit der Wiederholung bestimmter Beweise begnügt, und nicht auch jene Beweise durchführt, die ebenfalls Grundlage der erstrichterlichen Entscheidung bildeten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0043019Dokumentnummer
JJR_19520604_OGH0002_0010OB00445_5200000_001