Norm
AngG §26 Z2 III2aRechtssatz
Die Bestreitung des Anspruches des Dienstnehmers für seine Tätigkeit als öffentlicher Verwalter sowie auf Ersatz von in dieser Eigenschaft angeblich vorgestreckten Geldbeträgen stellt keinen Austrittsgrund dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellter, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, wichtiger Grund, StreitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0028804Dokumentnummer
JJR_19520610_OGH0002_0040OB00066_5200000_002