Norm
UWG §16Rechtssatz
Aus der Tatsache, daß der Beklagte irreführende Anzeigen in Telefonbüchern und Branchenverzeichnissen über die Firma des Klägers erscheinen ließ, folgt noch nicht notwendig, daß der Kläger einen Schaden erlitten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0079646Dokumentnummer
JJR_19520611_OGH0002_0010OB00437_5200000_002