RS OGH 1952/6/11 1Ob437/52

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Veröffentlicht am 11.06.1952
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Norm

UWG §16

Rechtssatz

Aus der Tatsache, daß der Beklagte irreführende Anzeigen in Telefonbüchern und Branchenverzeichnissen über die Firma des Klägers erscheinen ließ, folgt noch nicht notwendig, daß der Kläger einen Schaden erlitten hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0079646

Dokumentnummer

JJR_19520611_OGH0002_0010OB00437_5200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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