Norm
ABGB §1091 DRechtssatz
Der Betrieb eines Gastgewerbes durch einen Pächter ohne Genehmigung der Gewerbebehörde ist zwar strafbar, doch ist der privatrechtliche Pachtvertrag dessen ungeachtet giltig. Wird die Genehmigung der Gewerbebehörde nicht erteilt, und der Betrieb durch den Pächter verboten, liegt nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung vor, die zur Auflösung des Vertrages nach § 1447 ABGB berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0020384Dokumentnummer
JJR_19520611_OGH0002_0030OB00115_5200000_001