Norm
ABGB §1058Rechtssatz
Wenn bei einer Ware, die preisgebunden ist, eine erste Lieferung mit festem Preis vereinbart war und für eine zweite Lieferung gleicher Art kein Preis festgesetzt wurde, dann ist der Preis für die zweite Lieferung selbst dann als bestimmbar anzusehen, wenn inzwischen gewisse Kursschwankungen und Zollerhöhungen eintreten könnten (Veredelungsgeschäft mit Belgien).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0025448Dokumentnummer
JJR_19520613_OGH0002_0020OB00466_5200000_002