Norm
ABGB §1029 A2Rechtssatz
Zum vermuteten Wirkungskreis des Verwalters eines Hauses gehört auch die Berechtigung Bestandverträge abzuschließen, wenn es sich um Verträge mit gewöhnlichen Kündigungsfristen und für einen üblichen Zeitraum handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0019614Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009