RS OGH 1952/6/16 1Ob478/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1952
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Norm

ABGB §863 K
VersVG §38 Abs2

Rechtssatz

Teilt der Versicherer dem Versicherten auf eine Schadensanzeige mit, daß "der Vorlage einer detallierten Rechnung entgegengesehen und auf die Angelegenheit zurückgekommen werden wird," kann eine Stundung der ersten Prämie nicht erblickt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0031221

Dokumentnummer

JJR_19520616_OGH0002_0010OB00478_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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