Norm
ABGB §863 KRechtssatz
Teilt der Versicherer dem Versicherten auf eine Schadensanzeige mit, daß "der Vorlage einer detallierten Rechnung entgegengesehen und auf die Angelegenheit zurückgekommen werden wird," kann eine Stundung der ersten Prämie nicht erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0031221Dokumentnummer
JJR_19520616_OGH0002_0010OB00478_5200000_001