Norm
GmbHG §2Rechtssatz
Eine als GmbH gegründete Gesellschaft ist schon vor ihrer Eintragung ins Handelsregister buchführungspflicht, wenn sie (abgesehen von den Fällen des § 4 HGB) unter einer gemeinschaftlichen Firma ein Gewerbe betreibt, das Grundhandelsgeschäfte zum Gegenstand hat. Veröff: SJZ 1952,664
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103248Dokumentnummer
JJR_19520617_AUSL000_000STR00668_5100000_001