Norm
ABGB §938 C1Rechtssatz
Unterhaltsgewährung durch Zusage einer Kapitalabfindung ist, soweit der vereinbarte Betrag durch die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse der beteiligten Personen nicht gerechtfertigt ist, eine Schenkung und daher im Konkurse anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024050Dokumentnummer
JJR_19520625_OGH0002_0020OB00286_5200000_001