RS OGH 1952/6/25 2Ob286/52

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Veröffentlicht am 25.06.1952
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Norm

ABGB §938 C1
KO §29 Z1

Rechtssatz

Unterhaltsgewährung durch Zusage einer Kapitalabfindung ist, soweit der vereinbarte Betrag durch die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse der beteiligten Personen nicht gerechtfertigt ist, eine Schenkung und daher im Konkurse anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024050

Dokumentnummer

JJR_19520625_OGH0002_0020OB00286_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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