Norm
ArbGerG §25 Abs1 Z3Rechtssatz
Haben die Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz außer Streit gestellt, daß der Kläger nicht illegal sei, so ist dadurch ausgesprochen, daß die beklagte Partei keine Umstände behauptet, aus denen sich die Illegalität ergeben könnte. Die beklagte Partei kann daher im Berufungsverfahren von diesen Behauptungen in erster Instanz abgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0039890Dokumentnummer
JJR_19520703_OGH0002_0040OB00077_5200000_001