RS OGH 1952/7/3 4Ob77/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1952
beobachten
merken

Norm

ArbGerG §25 Abs1 Z3
ZPO §266 DI

Rechtssatz

Haben die Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz außer Streit gestellt, daß der Kläger nicht illegal sei, so ist dadurch ausgesprochen, daß die beklagte Partei keine Umstände behauptet, aus denen sich die Illegalität ergeben könnte. Die beklagte Partei kann daher im Berufungsverfahren von diesen Behauptungen in erster Instanz abgehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 77/52
    Entscheidungstext OGH 03.07.1952 4 Ob 77/52
    Veröff: Arb 5454

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0039890

Dokumentnummer

JJR_19520703_OGH0002_0040OB00077_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten