- 3 Ob 433/52
Entscheidungstext OGH 09.07.1952 3 Ob 433/52
Veröff: EvBl 1952/361 S 554
- 2 Ob 900/53
Entscheidungstext OGH 23.12.1953 2 Ob 900/53
- 3 Ob 525/57
Entscheidungstext OGH 27.11.1957 3 Ob 525/57
- 3 Ob 147/53
Entscheidungstext OGH 04.03.1953 3 Ob 147/53
Beisatz: Einstweilige Verfügung durch das an den Antragsgegner gerichtete Verbot, Artikel zu veröffentlichen, die gegen die gefährdete Partei einen Tatbestand nach dem UWG bilden können. (T1)
- 6 Ob 7/60
Entscheidungstext OGH 09.03.1960 6 Ob 7/60
Beisatz: Das Begehren unter Unterlassung jeder Störung und jedweden Eingriffes in konkret behauptete Mietrechte des Klägers ist hinreichend bestimmt. (T2)
- 3 Ob 80/77
Entscheidungstext OGH 22.08.1977 3 Ob 80/77
Auch; Beisatz: Nur ein Verhalten, welches klar und eindeutig gegen das im Exekutionstitel bzw in der Exekutionsbewilligung ausgesprochene Unterlassungsgebot verstößt, rechtfertigt die Verhängung einer Beugestrafe. (T3)
Veröff: JBl 1978,322
- 3 Ob 100/79
Veröff: SZ 52/152
- 4 Ob 384/87
Auch; Beisatz: Das Unterlassungsgebot hat sich ja immer am konkreten Wettbewerbsverstoß zu orientierten. (T4)
Veröff: SZ 60/253 = ÖBl 1988,38
- 6 Ob 530/90
Entscheidungstext OGH 31.05.1990 6 Ob 530/90
- 4 Ob 304/99f
Vgl auch; Beis wie T4
- 3 Ob 88/01i
Entscheidungstext OGH 24.04.2002 3 Ob 88/01i
Vgl auch; Beisatz: Bei der Exekution zur Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen nach
§ 355 EO ist die Exekution nur aufgrund eines Exekutionstitels zu bewilligen, dem nebst der Person des Berechtigten und des Verpflichteten auch Gegenstand, Art, Umfang und Zeit der geschuldeten Unterlassung eindeutig und bestimmt zu entnehmen sind. (T5)
Beisatz: Auch bei der Entscheidung über die weiteren Strafanträge ist allein maßgeblich, ob der Verpflichtete gegen den vollstreckbaren Exekutionstitel (nicht gegen die Exekutionsbewilligung) verstößt. (T6)
- 3 Ob 246/01z
Auch
- 3 Ob 36/04x
Vgl auch; Beis wie T5
- 3 Ob 136/07g
Entscheidungstext OGH 26.09.2007 3 Ob 136/07g
Auch; Beis wie T5; Beis wie T6; Beisatz: Die Bestimmtheit ist bei der Exekutionsbewilligung zu prüfen. (T7)
- 4 Ob 61/14w
Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 61/14w
Auch; Beis wie T4
- 4 Ob 162/18d
Auch; Beis wie T4; Beisatz: Einschränkung des Unterlassungsgebots auf die Mitwirkung an einem Wettbewerbsverstoß Dritter als Beteiligter. (T8)
- 4 Ob 237/18h
Auch; Beis wie T4
- 6 Ob 149/19h
Entscheidungstext OGH 29.08.2019 6 Ob 149/19h
- 4 Ob 166/19v
Entscheidungstext OGH 24.10.2019 4 Ob 166/19v
Beis wie T4; Beisatz: Hier: Zu weit formuliertes, auf das UrhG gestütztes Unterlassungsbegehren, wenn der Beklagten allgemein die Verwendung von Allgemeinen Lieferbedingungen, soweit es sich um Sprachwerke handle, untersagt werden soll, wenn nur zwei Passagen der Lieferbedingungen Werkcharakter haben. (T9)
- 3 Ob 191/19p
Entscheidungstext OGH 04.11.2019 3 Ob 191/19p
Beis wie T5
- 4 Ob 25/20k
Beis wie T4
- 4 Ob 185/21s
- 4 Ob 44/22g
Vgl; Beis nur wie T4; Beistz: Hier: Ein Unterlassungsgebot hat sich in seinem Umfang stets am konkreten Verstoß zu orientieren. (T10)
- 8 Ob 137/21m
Vgl; Beisatz: Hier: Das Begehren, die Beklagte sei schuldig, es in Hinkunft gegenüber den Klägern zu unterlassen, durch Erklärungen und Handlungen eine Verzögerung oder Vereitelung des geschlossenen Kaufvertrags vorzunehmen, ist zu weit. (T11)