Norm
EO §7 Bb1Rechtssatz
Wenn ein Unterhaltstitel im Spruch von "Nettobezügen" spricht und in der Begründung nähere Erörterungen zur Errechnung dieser Bezüge gibt (zB Abzug von Miete, Licht, anderen Unterhaltsverpflichtungen usw), so ist bei der Berechnung des Nettoeinkommens im Exekutionsbewilligungsverfahren auch auf die Ausführungen in der Begründung des Titels Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000621Dokumentnummer
JJR_19520716_OGH0002_0010OB00604_5200000_001