Norm
EO §378 Abs1 BRechtssatz
Wenn der Konkurs über das Vermögen des Gegners der gefährdeten Partei vor der Beschlußfassung über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eröffnet wird, ist dieser Antrag abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0005132Dokumentnummer
JJR_19520718_OGH0002_0020OB00567_5200000_001