Norm
ABGB §163 I2Rechtssatz
Das Gutachten, daß einer von mehreren Beischläfern nach seiner Blutzusammensetzung als Vater auszuschließen sei, hat seine volle Bedeutung als Wiederaufnahmsgrund erst durch die darauf gestützte Abweisung der Vaterschaftsklage gegen diesen geäußert. Die Frist des § 534 ZPO ist daher von der Zustellung dieses Urteils an die klagende Partei an zu rechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0048372Dokumentnummer
JJR_19520718_OGH0002_0030OB00471_5200000_001