Norm
AußStrG §138Rechtssatz
Das Gericht hat nicht im Zuge der Sicherung des Nachlasses nach §§ 138 ff AußStrG einen Kurator für einen Rechtsstreit zu bestellen, in welchem festgestellt werden soll, daß der Verstorbene ein Nachlaßvermögen im Inland nicht besitzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0008130Dokumentnummer
JJR_19520827_OGH0002_0030OB00517_5200000_001