RS OGH 1952/8/27 3Ob517/52

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Veröffentlicht am 27.08.1952
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Norm

AußStrG §138

Rechtssatz

Das Gericht hat nicht im Zuge der Sicherung des Nachlasses nach §§ 138 ff AußStrG einen Kurator für einen Rechtsstreit zu bestellen, in welchem festgestellt werden soll, daß der Verstorbene ein Nachlaßvermögen im Inland nicht besitzt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 517/52
    Entscheidungstext OGH 27.08.1952 3 Ob 517/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0008130

Dokumentnummer

JJR_19520827_OGH0002_0030OB00517_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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