Norm
ABGB §834Rechtssatz
Die Bestellung eines Verwalters ist eine Maßregel, die durch Stimmenmehrheit zu treffen ist. Der überstimmten Minderheit steht kein Rechtsbehelf gegen diese Mehrheitsentscheidung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0013689Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.06.2015